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AGB`s
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Mit folgenden Vereinbarungen verpflichten sich beide Vertragspartner, die Voraussetzungen zur
Durchführung einer erfolgreichen Veranstaltung im Sinne der Gäste und des Veranstalters zu schaffen.
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1. Der Veranstalter (VA) verpflichtet, sich die vertraglich festgelegte Auftrittszeit einzuhalten,
genauso wie die Künstler. Grundsätzlich muss er davon ausgehen, dass Nachfolgeveranstaltungen
stattfinden. Im Falle einer Verzögerung des Auftrittes muss der (VA) damit rechnen, dass der
Künstler diesen Auftritt nicht realisieren kann, um nachfolgende Veranstaltungen vertragsgemäß
zu erfüllen.
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2. Der Veranstalter garantiert für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung, trifft alle
erforderlichen notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und haftet für alle entstandenen Schäden
an Künstlern, Garderobe und Materialien (auch Technik), einschließlich Parkplatz mit Fahrzeug,
wenn diese durch unangemessene Sorgfaltspflicht des Veranstalters entstanden sind. Für eine
zumutbare, wetterunabhängige und beleuchtete Garderobe muss der Veranstalter vor Eintreffen
der Künstler garantieren.
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3. Im Falle von Krankheit des Künstlers oder höherer Gewalt sind beide Seiten von ihren
vertraglichen Verpflichtungen befreit, sind aber verpflichtet, umgehend den anderen
Vertragspartner zu informieren und tragen die ihnen entstanden Kosten selbst.
Entsprechende Nachweise sind innerhalb 8 Kalendertagen vorzulegen. (Autopannen
und Staus laut Rechtssprechung werden nicht als höhere Gewalt anerkannt.) Der
Künstler bemüht sich, nach seinen Möglichkeiten einen möglichst gleichwertigen
Ersatz zu beauftragen. Bei Freilichtveranstaltungen wird der Veranstalter
verpflichtet für eine Bühnenüberdachung oder eine, den Auftrittsbedingungen
entsprechende, wetterunabhängige Ausweichmöglichkeit rechtzeitig zu sorgen.
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4. Im Falle einer Buchung über Dritte wird der Veranstalter schriftlich über meine
allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert und hat sie mit seiner Unterschrift zu
bestätigen.
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5. GEMA Gebühren und andere Bewilligungen und Genehmigungen aller Art sind Sache des Veranstalters.
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6. Fotographien und Videoaufzeichnungen müssen von mir genehmigt werden. Aufzeichnungen jeglicher
Art für Fernsehen, Rundfunk und anderen Institutionen oder auch für andere private Personen freizugeben,
es dafür anzubieten oder in Aussicht zu stellen, ist verboten. Zuwiderhandlungen werden sofort
strafrechtlich verfolgt.
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7. Der Auftraggeber garantiert für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Daten wie z.B. Name, PLZ,
Ort, Zeit, Funktelefon Nr. (Kontakttelefon für den Abend) usw. mit seiner Unterschrift.
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8. Ein unterschriebener Honorarvertrag kann 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn beiderseits nicht mehr
aufgehoben werden. Es ergibt sich dabei ein Ersatzanspruch der vollen Gage ohne Reisekosten. ( Ausnahme Punkt 3 )
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9. Der Künstler verpflichtet sich, wenn er im Auftrag einer Agentur unterwegs ist, nur Autogrammkarten
ohne Telefonnummer und Kontaktadresse auszugeben und das Gagegeheimnis selbstverständlich zu wahren.
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10. Dem Veranstalter ist die Art der Darbietung bekannt. Über die künstlerische Gestaltung der Darbietung
unterliegt der Künstler keinen Weisungen.
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11. Jede Änderung im Vertrag nach der Unterzeichnung zum Teil oder auch ganz bedarf der Schriftform
und muss von beiden Vertragspartnern neu gegengezeichnet werden, erst dann ist der Vertrag wirksam!
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